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   BVerwG, 27.08.1979 - 4 B 158.79   

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https://dejure.org/1979,3093
BVerwG, 27.08.1979 - 4 B 158.79 (https://dejure.org/1979,3093)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1979 - 4 B 158.79 (https://dejure.org/1979,3093)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1979 - 4 B 158.79 (https://dejure.org/1979,3093)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf Verfahrensfehler und die Divergenzrüge - Übergehung eines Antrages durch das Gericht - Beanstandung von Ermessensfehlern im Rahmen der Entscheidung ohne Ermessensbildung - Trennung einer gegen die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 4 B 158.79
    Auf einer Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 1965 - BVerwG II C 3.63 - (BVerwGE 22, 215 ff.) kann das Berufungsurteil schon deshalb nicht beruhen, weil es dort um die Anwendung revisiblen Beamtenrechts und nicht - wie hier - um die Anwendung irrevisiblen Landesbaurechts ging.

    Eine Abweichung liegt übrigens auch der Sache nach nicht vor: Nach den Feststellungen des Berufungsurteils hat die Behörde Ermessenserwägungen nicht einmal in dem Maße erkennen lassen, das in dem Urteil vom 14. Oktober 1965 (a.a.O. S. 217/218) gefordert wird.

  • BVerwG, 16.12.1969 - IV B 121.69

    Beteiligung am Baugenehmigungsverfahren und Planungshoheit der Gemeinde

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 4 B 158.79
    Das Berufungsurteil beruht schließlich nicht - in materiellrechtlicher Hinsicht - auf einer Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1969 - BVerwG IV B 121.69 - (DÖV 1970, 349) oder von dem Urteil des Senats vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 24.66 - (DÖV 1969, 145).
  • BVerwG, 29.05.1968 - IV C 24.66

    Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1979 - 4 B 158.79
    Das Berufungsurteil beruht schließlich nicht - in materiellrechtlicher Hinsicht - auf einer Abweichung von dem Beschluß des Senats vom 16. Dezember 1969 - BVerwG IV B 121.69 - (DÖV 1970, 349) oder von dem Urteil des Senats vom 29. Mai 1968 - BVerwG IV C 24.66 - (DÖV 1969, 145).
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